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85Internatsgebühren

Aufnahme und Beiträge

Die zur Zeit gültigen Elternbeiträge für das Internat 

Aufnahmegebühr (einmalig): 400 €

Depot bei Eintritt in das Internat: 400 €

Den Betrag für das reine Schulgeld legt das Kultusministerium Baden- Württemberg fest, er ist in der jeweils gültigen Höhe im Beitrag der Internatsgebühr enthalten.

InternatHalbjahresgebühren6 Monatsraten à
Klasse 5 9.108 € 1.518 €
Klasse 6 9.108 € 1.518 €
Klasse 7 9.108 € 1.518 €
Klasse 8 9.108 € 1.518 €
Klasse 9 9.108 € 1.518 €
Klasse 10 9.108 € 1.518 €
Jahrgangsstufe 1 9.108 € 1.518 €
Jahrgangsstufe 2 9.108 € 1.518 €
     

Ferien und Wochenenden können nicht im Internat verbracht werden. Vor dem Wochenende erfolgt die Abreise bis 17:00Uhr. Am Sonntag ist die Anreise ab 18:00 Uhr möglich. Für verlängerte Wochenenden und Feiertage gilt eine analoge Regelung.

Die persönlichen Ausgaben der internen Schüler werden am Ende jedes Schulhalbjahrs (31. Januar und 31. Juli) gesondert in Rechnung gestellt. Das Schuljahr beginnt am 01. August, auch wenn der Unterricht wegen der Sommerferien erst im September einsetzt.
Auch in der Jahrgangsstufe 2 endet das Vertragsjahr erst mit dem 31. Juli, selbst wenn die mündliche Abiturprüfung früher abgelegt wird.

In den Internatsgebühren sind die reinen Schulgebühren von 185,-- € enthalten.
Bei einem Eintritt während des Schuljahres werden begonnene Monate in voller Höhe berechnet.

Aktuelle Informationen über das laufende Schuljahr erhalten Sie im Sekretariat. In einem individuellen Beratungsgespräch steht die Schulleitung nach telefonischer Voranmeldung gerne zur Verfügung.

 

 


 

Steuervorteile

Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen können 30 % der reinen Schulkosten bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser Schulkostenanteil am Heidelberg College kann durch die Schule bescheinigt werden.

Der maximal absetzbare Betrag ist auf 5.000 Euro je Jahr und Kind begrenzt. Nicht zu den Schulkosten gehören Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung sowie Kosten für Schulbücher u.ä.

Das Heidelberg College ermittelt jährlich den relevanten Schulkostenanteil und bescheinigt diesen zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres.

Dies gilt auch für Betreuungskosten, die die Schule bis zum 14. Lebensjahr eines Kindes bescheinigen darf.

Eltern mit einem Kind unter 14 Jahren können zusätzlich zu den Schulkosten sogenannte Betreuungskosten als Sonderausgaben absetzen. Von den Betreuungskosten sind zwei Drittel – aber maximal 4.000 Euro - je Jahr und Kind absetzbar. Die bisherige Regelung, dass beide Elternteile berufstätig sein müssen, wurde ab 01.01.2012 aufgehoben.

Das Heidelberg College ermittelt jährlich den relevanten Betreuungskostenanteil und bescheinigt diesen zusammen mit den Schulkosten zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres.

 


 

Haben Sie Fragen oder möchten Sie einen persönlichen Termin vereinbaren?
 
Unsere langjährige Internatsberaterin Frau Ringel
steht gerne zur Auskunft und Terminabsprache bereit.
 
Tel.: 06221 - 436217
 
 
 


 

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