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Aufnahme am Heidelberg College

Zu Beginn jedes Schuljahres oder Schulhalbjahres kann man im Regelfall ins Heidelberg College eintreten. In Ausnahmefällen kann der Eintritt auch während des Schuljahres erfolgen.

Schüler, die bereits eine Empfehlung zum Besuch eines Gymnasiums erhalten haben oder bereits ein Gymnasium besuchen, können ohne Prüfung bei entsprechendem Platzangebot und nach positivem Vorstellungsgespräch überwechseln. Die Möglichkeit, eine Klasse zu wiederholen, richtet sich nach der Versetzungsordnung in Baden-Württemberg. Grundsätzlich ist die Wiederholung einer Klasse aber möglich, bisweilen sogar notwendig und sinnvoll.

Alle Schüler, die neu eintreten, unterliegen einer beidseitigen halbjährigen Probezeit. Auf freundliches Verhalten und Leistungsbereitschaft wird dabei besonders Wert gelegt.

Wir erachten es als notwendig, unsere zukünftigen Schülerinnen und Schüler persönlich kennenzulernen.

Aufnahmebedingungen und Leistungsanforderungen entsprechen denen der staatlichen Schulen. Den wesentlichen Unterschied zu den staatlichen Schulen darf man wohl darin sehen, dass die Zahl der Schüler, die die Schule erfolgreich abschließen, wesentlich höher liegt. Das hat seine Ursache in der intensiven Betreuung der Schüler schon in der Probezeit sowie während der gesamten späteren Schulzeit.

Weitere Auskünfte werden gerne schriftlich oder mündlich erteilt.

Die zur Zeit gültigen Elternbeiträge (seit 1.2.2014 unverändert)

Aufnahmegebühr (einmalig): 100 €

Jahrgangsstufe 1 und 2: 250 €

ExternatHalbjahresgebühren6 Monatsraten à
Klasse 5 1.350 € 225,00 €
Klasse 6 1.350 € 225,00 €
Klasse 7 1.350 € 225,00 €
Klasse 8 1.350 € 225,00 €
Klasse 9 1.350 € 225,00 €
Klasse 10 1.425 € 245,00 €
Jahrgangsstufe 1 1.470 € 245,00 €
Jahrgangsstufe 2 1.470 € 245,00 €
     
 
Für Schüler, die erst in Jahrgangsstufe 1 oder 2 eintreten, betragen die Kosten:
Jahrgangsstufe 1 1.500 € 250,00 €
Jahrgangsstufe 2 1.500 € 250,00 €

In den aufgeführten Schulgebühren ist die Möglichkeit zum Besuch der Hausaufgabenbetreuung am Nachmittag enthalten.

Der Mittagstisch wird zweimonatlich separat mit € 5.- je Mahlzeit berechnet. Einzelessen an fest angemeldeten Tagen sind möglich und werden pauschal mit 5,50 € berechnet (bei 1 bis 3 Essen die Woche).


Das Schuljahr beginnt am 01. August, auch wenn der Unterricht wegen der Sommerferien erst im September einsetzt.

Bei einem Eintritt während des Schuljahres werden begonnene Monate in voller Höhe berechnet.

Auch in der Jahrgangsstufe 2 endet das Vertragsjahr erst mit dem 31. Juli, auch wenn die mündliche Abiturprüfung früher abgelegt wird.

 

Steuervorteile

Vorbehaltlich gesetzlicher Änderungen können 30 % der reinen Schulkosten bei der Steuererklärung als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dieser Schulkostenanteil am Heidelberg College kann durch die Schule bescheinigt werden.

Der maximal absetzbare Betrag ist auf 5.000 Euro je Jahr und Kind begrenzt. Nicht zu den Schulkosten gehören Kosten für Unterkunft, Verpflegung, Betreuung sowie Kosten für Schulbücher u.ä.

Das Heidelberg College ermittelt jährlich den relevanten Schulkostenanteil und bescheinigt diesen zu Beginn des jeweils folgenden Kalenderjahres.

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